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Dynamik = Börsenstrompreis + X?

Ab 2025 werden sie – soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar – für alle Stromversorger zur Pflicht: dynamische Stromtarife. Doch noch herrscht vielfach Unklarheit darüber, was das eigentlich bedeutet. So begegnen wir in unseren Kundengesprächen häufig dem Vorurteil, dass es bei dynamischen Stromtarifen vor allem darum gehe, die Dynamik der Strombörse an den Kunden weiterzugeben. Auf die Formel gebracht: Strompreis = Börsenstrompreis + X, wobei X die vom Versorger festzulegende Marge ist. Der Gesetzgeber sieht das ganz anders: Für ihn sind dynamische Stromtarife ein Instrument der Energiewende. Deshalb ist es an der Zeit, einmal ins Gesetz zu schauen - genauer gesagt in den § 41a des Energiewirtschaftsgesetzes - und zu diskutieren, was dort eigentlich steht.

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„Soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar“

Ab 2025 gehören sie für alle Stromanbieter zum Pflicht-Portfolio: dynamische Stromtarife, die nach Willen des Gesetzgebers „einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs“ setzen. Wie diese Tarife genau aussehen sollen, darüber schweigt sich das Energiewirtschaftsgesetz aus, nennt lediglich tageszeit- oder lastvariable Tarife als mögliche Ansätze. Letztverbraucher – ob Unternehmen oder Privathaushalt – können sich also auf zahlreiche neue Angebote freuen oder am weiteren Wuchern des Tarife-Dschungels verzweifeln.

Doch wie sieht das Ganze aus Sicht eines Stromanbieters aus? Welche Möglichkeiten hat er? Und wie kommen die für einen dynamischen Stromtarif notwendigen Verbrauchsdaten sicher zu ihm? Damit befassen wir uns in diesem Artikel.

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