„Soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar“

Dynamische Stromtarife aus Sicht der Stromanbieter

Ab 2025 gehören sie für alle Stromanbieter zum Pflicht-Portfolio: dynamische Stromtarife, die nach Willen des Gesetzgebers „einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs“ setzen. Wie diese Tarife genau aussehen sollen, darüber schweigt sich das Energiewirtschaftsgesetz aus, nennt lediglich tageszeit- oder lastvariable Tarife als mögliche Ansätze. Letztverbraucher – ob Unternehmen oder Privathaushalt – können sich also auf zahlreiche neue Angebote freuen oder am weiteren Wuchern des Tarife-Dschungels verzweifeln.

Doch wie sieht das Ganze aus Sicht eines Stromanbieters aus? Welche Möglichkeiten hat er? Und wie kommen die für einen dynamischen Stromtarif notwendigen Verbrauchsdaten sicher zu ihm? Damit befassen wir uns in diesem Artikel.

Dynamische Stromtarife: So stehts im Gesetz

 (1) Stromlieferanten haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife. Stromlieferanten haben daneben für Haushaltskunden mindestens einen Tarif anzubieten, für den die Datenaufzeichnung und -übermittlung auf die Mitteilung der innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Gesamtstrommenge begrenzt bleibt.

So lautet § 41a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in seiner aktuellen Fassung. Der Gesetzgeber macht darin eine Zielvorgabe – „Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs“. Diese Tarife sind also kein Selbstzweck. Gleichzeitig schafft das Gesetz aber auch Gestaltungsraum. Statt genaue Tarifstrukturen vorzuschreiben, nennt es lediglich „lastvariabel“ und „tageszeitabhängig“ als mögliche Parameter, und öffnet so das Konzept dynamischer Tarife für Innovation.

Gleichzeitig mahnt das Gesetz im dritten Satz dieses Absatzes zur Datensparsamkeit und verpflichtet die Stromanbieter gleichzeitig zur Bereitstellung eines Tarifes speziell für Haushaltskunden, für den lediglich der Gesamtverbrauch über einen bestimmten Zeitraum übermittelt wird. Das kennen wir bisher als „Jahresablesung“. Die Zeiträume werden allerdings nicht genau benannt. So wären beispielsweise auch Quartals- oder Monatsablesungen denkbar.

Die Perspektive der Stromlieferanten

„Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs“: Diese Zielvorgabe zeigt, dass der zitierte Paragraf vor allem vom Letztverbraucher her gedacht ist. Doch wie sieht die Perspektive der Stromlieferanten aus?

Nun, Stromanbieter sind vorrangig wirtschaftliche Unternehmen und entsprechend daran interessiert, ihre Produkte mit möglichst großer Marge zu verkaufen. Die bisherigen starren Stromtarife haben ihnen dabei im Zusammenspiel mit der Dynamik der Strombörsenpreise bzw. der Erzeugungskosten in die Hände gespielt. Salopp gesagt: Der Strompreis, der den Endkunden in Rechnung gestellt wurde, war fix, die Kosten dahinter jedoch variabel – und für den Letztverbraucher oft tendenziell intransparent. Und betrachtet man sich die in den letzten Monaten durch die Presse gewanderten Preiserhöhungen der großen Anbieter, die dem im Abwärtstrend befindlichen Strompreis zuwiderlaufen, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auch die am teuersten eingekaufte Kilowattstunde noch ordentlich Gewinn einfahren soll.

Doch diese Dynamik soll, nach dem Willen des Gesetzgebers, per dynamischen Stromtarif zumindest teilweise an den Letztverbraucher weitergegeben werden. Im Idealfall zahlt er Stromerzeugungskosten (z. B. den Börsenstrompreis) + eine Marge oder er wird anderweitig für bewussten Verbrauch belohnt (bzw. für Verschwendung bestraft).

Für den Stromanbieter verschiebt sich also die Rechnung. Was er dem Verbraucher in Rechnung stellt, ist der Produktionspreis + etwaige Fixkosten (Netzentgelte etc.) + (eine mehr oder minder feste) Marge. Damit ist es für einen Stromanbieter wirtschaftlich sinnvoll, besonders auf günstige Produktion zu achten – und damit auf einen hohen Anteil erneuerbarer Energien, die sich dank langfristig hoher Fossilbrennstoffpreise aktuell unschlagbar günstig produzieren lassen.

Auch hier eine Beispielrechnung: Seien die Fixkosten und die gewünschte Marge je 10 Cent, dann betrüge die Marge bei einem Einkaufs-/Erzeugungspreis von 10 Cent pro Kilowattstunde 30 Prozent, bei einem Einkaufspreis von 80 Cent nur noch zehn Prozent.

Dynamische Stromtarife halten also den Stromlieferanten dazu an, den verkauften Strom möglichst günstig (und damit umweltfreundlich) zu produzieren bzw. aus nachhaltigen Quellen einzukaufen.

Doch das Streben und die Aufgaben der Stromlieferanten enden nicht an der Firmenkasse. Stromversorgung gehört zur kritischen Infrastruktur. Entsprechend sind die Anbieter/Produzenten in Zusammenspiel mit den Netzbetreibern auch für die Netzstabilität verantwortlich – und damit für die Netzlast. Sie sorgen dafür, dass stets so viel Strom im Netz unterwegs ist, wie benötigt wird. Zudem werden sie per Gesetz zumindest indirekt in die Pflicht genommen, Lastspitzen (also Zeiten hoher Nachfrage, die notwendig mit höheren Strompreisen einhergehen) zu reduzieren. Dynamische Stromtarife sind dazu ein Werkzeug: Es ist kein Zufall, dass der oben zitierte Paragraf ausgerechnet „lastvariable Tarife“ als Beispiel nennt.

Das Last-Management ist aber auch ein gutes Beispiel dafür, welche Aufgaben der Gesetzgeber den Stromanbietern mit der Verpflichtung zu dynamischen Tarifen noch auferlegt. Die vielleicht wichtigste davon ist das Feedback an den Letztverbraucher. Schließlich soll jener sein Verhalten ändern. Doch dazu braucht er transparente Informationen. Sprich: Der Stromanbieter muss ihn in deutlich geringeren Abständen über den Verbrauch und den Strompreis informieren als nur über die Jahresendabrechnung bzw. die nächste Mitteilung über eine Preiserhöhung. Idealerweise erfolgt diese Information in Echtzeit – und ist zudem prognostisch: Wenn ich jetzt meine Waschmaschine anwerfe, läuft sie zwei Stunden. Es nützt mir also nichts, wenn der Strompreis gerade besonders günstig ist, falls die Maschine beispielsweise in die Dunkelflaute hineinläuft. In der Industrie muss das Zeitfenster sogar noch größer sein, wenn die einzelnen Fertigungsprozesse nicht nur aufeinander, sondern auch auf den Energiepreis abgestimmt werden sollen.

Dieser Feedbackkanal und die dafür hin- und herbewegten Daten sind übrigens aktuell ein heiß diskutiertes Thema: Wer ist dabei für was verantwortlich? Wer trägt welche Bringschuld? Darüber sprechen wir gleich. Doch zunächst werfen wir einen Blick auf mögliche dynamische Stromtarife.

So könnten potenzielle dynamische Stromtarife aussehen

In Zusammenhang mit dem breiten Roll-out von digitalen Stromzählern und Smart Metering hat sich der Gesetzgeber natürlich auch dazu Gedanken gemacht, welche Tarife und Dienstleistungen angeboten werden könnten und daher im Smart Meter Gateway abgebildet sein müssen. Dazu hat das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Stufenmodell entwickelt. Dieses sieht 14 sogenannte „Tarifanwendungsfälle“ (kurz: TAF) vor, von denen die ersten fünf konkrete Stromtarifansätze beschreiben:

TAF 1: Datensparsame Tarife

Einen solchen Tarif kennen Stromkunden bereits: Einmal im Jahr wird abgelesen und abgerechnet. Hier wird also genau eine Zahl übertragen – der Zählerstand. Die technischen Vorgaben für das Smart Metering sehen allerdings eine Mindestauflösung auf Monatsbasis vor. Das würde den Stromanbietern zumindest ermöglichen, nicht mehr Abschläge zu berechnen und dann am Ende des Jahres Geld zurückzuzahlen oder nachzufordern, sondern wie beispielsweise beim Telefon eine akkurate Monatsrechnung auszustellen. Ein solcher Tarif ließe sich auch dynamisieren, indem etwa der durchschnittliche Strombörsenpreis des Monats als Basis zur Berechnung herhält, bzw. die tatsächlich in dem Monat in der Stromerzeugung angefallenen Kosten.

Das Verhalten der Verbraucher steuert man so jedoch nur in Grenzen, da die Information nach dem Verbrauch erfolgt. Zudem würde solch eine monatliche Abrechnung eventuell ein wirtschaftliches Problem schaffen: Bisher zahlen wir als Privatverbraucher den Stromabschlag vorab, zu Beginn des Monats, und stellen so dem Stromanbieter Mittel zur Verfügung, mit denen er wirtschaften kann. Bei einer Abrechnung am Monatsende müsste der Stromanbieter alles aus den Einnahmen des Vormonats bzw. des Vorvormonats vorfinanzieren. Da muss es nicht einmal zu massiven Zahlungsausfällen kommen, damit Probleme entstehen. Nehmen wir mal einen heißen, sonnigen August mit entsprechend geringem Stromverbrauch (die Leute heizen nicht, kochen weniger …) und günstigen Strompreisen, weil die ganze Zeit die Sonne scheint und ein Lüftchen weht, der dann einen regnerischen, kalten Oktober vorfinanzieren soll: Das könnte einen knapp kalkulierenden Anbieter aus der Kurve schleudern.

TAF 2: Zeitvariable Tarife

Einige kennen das noch von früher: Tag- und Nachtstrom, erfasst mit zwei getrennten Zählern. Digitale Erfassung und Smart Metering erlauben es jetzt, den Strompreis für den Endverbraucher noch granularer an die Zeit zu binden – das kann die Tageszeit sein, es könnte (wie früher beim Telefon) aber auch besondere Wochenendtarife geben und/oder im Sommer könnte der Strom günstiger sein als in den Wintermonaten. Einzig diese Stufen müssen festgelegt sein und an den Kunden kommuniziert werden. Zudem muss erfasst werden, wie viel er in welchem Zeitfenster verbraucht.

Solche Tarife haben einen wesentlichen Vorteil: Der Letztverbraucher weiß immer, und zwar lang im Voraus, welchen Strompreis er wann zahlen muss, und kann sein Verhalten entsprechend anpassen – besonders gut in der industriellen Planung, aber auch im Privathaushalt.

Aber genau daraus ergibt sich aus Sicht der Stromanbieter ein entscheidender Nachteil: Solche Zeitfenster setzen auch einigermaßen vorhersagbare Stromproduktion voraus. Doch was ist, wenn beispielsweise die Preise um die Mittagszeit besonders günstig sind, weil man mit viel Solarstrom rechnet – es jedoch dann regnet und kein Wind weht? Wer schon einmal eine sommerliche Schietwetterperiode in Hamburg erlebt hat, weiß, wovon wir sprechen.

Oder umgedreht: Viele Kunden folgen der Vorgabe des Tarifs und wechseln mit ihrem Verbrauch in besonders günstige Zeiten. Damit steigt die Nachfrage, die Netzlast und auch der Einkaufspreis. Die Kalkulation des Stromanbieters gerät so ins Wanken – und das kann er nicht damit abfangen, dass er alle Nase lang die Tarifstruktur ändert.

TAF 3: Lastvariable Tarife

Nach den datensparsamen und zeitvariablen Tarifen kommen wir jetzt zu den wirklich dynamischen Tarifen – also solchen, die vom tatsächlichen Geschehen im Stromnetz bzw. beim Verbraucher abhängen. Der erste dieser Tarife ist der lastvariable Tarif: Hier legt der Stromanbieter Netzauslastungsstufen und damit verbundene Stromtarife fest. Ziel dabei ist es, allzu große Spitzen zu vermeiden und Täler auszugleichen.

Solche Tarife stellen Stromanbieter jedoch vor ein Kommunikationsproblem: Netzlast ist ein für den normalen Letztverbraucher ein eher abstrakter Begriff, der zunächst einmal verständlich gemacht werden muss, damit er zur gewünschten Verhaltensänderung führt. Ein – leider nicht gerade perfektes – Beispiel für so einen Ansatz haben wir vor einiger Zeit an dieser Stelle vorgestellt: das Ampelmodell der StromGedacht-App des Netzbetreibers TransnetBW.

Der Vorteil eines solchen Systems ist, dass der Verbraucher, so er denn transparent informiert wird, mit seinem Verhalten direkten Einfluss nehmen kann: Er erhält Agency.

Für Stromanbieter gibt es jedoch neben der Kommunikation eine weitere Herausforderung: Nicht nur muss er den Netzzustand in Echtzeit kennen, sondern auch den Verbrauch des Kunden. Hier müssen also sehr viele Daten aus sehr heterogenen Quellen zusammenfließen. Und er muss seinen Tarif so gestalten, dass er Spitzen abfängt und Täler ausgleicht und nicht einfach nur verschiebt. Das ist, wie schon bei den zeitvariablen Tarifen, gar nicht so einfach: Wer schon einmal den „Sweet Spot“ für einen Produktpreis berechnet hat, kann sich den Aufwand vorstellen – zumal hier noch zahlreiche weitere Parameter ins Spiel kommen als nur Produktionskosten und Absatz.

TAF 4: Verbrauchsvariable Tarife

Etwas einfacher gestalten sich da an den Verbrauch gekoppelte Tarife. Sie funktionieren wie ein Rabattsystem, allerdings unter umgedrehtem Vorzeichen: Je höher der Verbrauch, desto teurer der Strompreis. Theoretisch ginge es auch umgedreht, doch der Letztverbraucher soll ja zum Sparen animiert werden.

Solche Tarife hätten den Vorteil, dass sie als Einzige auch ohne Smart Metering abbildbar wären: Der Jahres- oder Monatsverbrauch wird nach Tarifstufen abgerechnet – bis zu einem Verbrauch von X kWh kostet die kWh y Cent, von X – Y kWh kostet die kWh z Cent usw.

Das wäre leicht abzurechnen und transparent. Daher haben wir über die Strompreisbremse solch einen Tarif bereits erlebt: Die Bremse (und der damit festgelegte Preis) galt ja nur bis 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Allein: Der Einfluss des Verbraucherverhaltens wäre begrenzt. Und umgedreht hätte der Stromanbieter auch nichts davon, wenn der Verbraucher zwar weniger verbraucht, dafür aber in Zeiten hoher Netzlast und/oder teurer Produktions-/Einkaufspreise.

TAF 5: Ereignisvariable Tarife

All die genannten Vor- und Nachteile hat der Gesetzgeber natürlich gesehen und daher eine weitere Tarifgruppe umrissen: die ereignisvariablen Tarife. Her reagiert der Tarif flexibel auf Ereignisse, die auf der Verbrauchs- oder auf der Verfügbarkeitsseite liegen können. Ein typisches und simples Beispiel wäre eine direkte Kopplung des Tarifs an den Börsenstrompreis in Echtzeit. Das Schöne an solch einem eingebundenen Preissignal ist, dass der Letztverbraucher nun direkten Einfluss auch auf das Signal hat, sofern nur genügend andere Verbraucher mitziehen: Bei hohem Börsenstrompreis verbrauchen wir gezielt weniger, die Nachfrage sinkt – und gemäß den Gesetzen der Wirtschaft auch der Börsenstrompreis.

In diesen echtzeitdynamischen Tarifen können jedoch noch beliebige andere Faktoren einfließen. Wie wir bei STROMDAO damit umgehen, beschreiben wir weiter unten.

Für Stromanbieter stellen sich mit solch einem für Letztverbraucher und Umwelt idealen Ansatz jedoch gleich mehrere Herausforderungen: Zum einen erfordert ein solcher Tarif die Erfassung von Verbrauchsdaten und die Abrechnung im Viertelstundentakt des deutschen Stromnetzes. Zum anderen muss der Letztverbraucher wie oben bereits erwähnt transparent und prognostisch informiert werden. Glücklicherweise ist der Börsenstrompreis bei allen Schwankungen durchaus vorhersagbar, ebenso wie die regionale Verfügbarkeit erneuerbarer Energien. Es muss jedoch ein reger Datenaustausch zwischen Stromanbieter und Letztverbraucher stattfinden – und zwar in beide Richtungen. Und das ist durchaus eine Herausforderung:

Die Daten, ach!, die Daten

Im Jahr 2021 stoppte das Oberverwaltungsgericht in Münster den Roll-out der Smart Meter vorläufig – da die zu dem Zeitpunkt auf dem Markt verfügbaren Geräte den gesetzlichen Vorgaben noch nicht entsprachen. Inzwischen haben beide Seiten – Geräteanbieter und Gesetzgeber – nachgebessert und der Roll-out der digitalen Verbrauchserfassung ist in vollem Gang. Nach und nach werden bei allen Letztverbrauchern die bisherigen Stromzähler gegen digitale Geräte ausgetauscht.

Aber halt! Digitale Verbrauchserfassung ist noch kein Smart Metering! Reguläre digitale Stromzähler tun eigentlich nur, was bisher die alten analogen Geräte getan haben: Sie erfassen den Stromverbrauch über einen längeren Zeitraum. Lediglich die Ablesung wird einfacher und genauer. Smart – im Sinne von Echtzeitinformationsquelle – sind diese Geräte noch nicht.

Das können erst richtige Smart Meter, so argumentieren viele Stromanbieter, und für deren Installation und Betrieb seien Letztverbraucher und Messstellenbetreiber verantwortlich. Der Letztverbraucher sei also in Hinblick auf die Daten in einer Bringschuld. Zudem sei ein solcher Betrieb oft schwierig bis unmöglich, gerade etwa in Mehrparteienhäusern, bei denen sich die Stromzähler gesammelt im Keller befinden und ein passender Internetzugang zur Datenübertragung in Echtzeit fehlt.

Umgedreht sind die Investitionen in die Feedbackkanäle entsprechend hoch: Privatkunden müssen via App und Internetportal informiert werden, gerne auch per Mail. Energieorientierte Häuslebauer nutzen zudem oft bereits ein eigenes Energiemanagement-System. Sie benötigen den Zugriff via API, ebenso wie Unternehmenskunden, die die Daten direkt in ihre Ressourcenplanung einbeziehen wollen. Solche Systeme müssen normiert, entwickelt, getestet, aufgebaut und betrieben werden – und zwar angriffs- und manipulationssicher.

Kurz: Dynamische Stromtarife sind weder für Letztverbraucher noch für Stromanbieter zum Nulltarif zu haben – und es sind noch zahlreiche Hürden zu überwinden, insbesondere im Bereich von Kommunikation und Datenaustausch.

Glücklicherweise gibt es schon erfolgreich aktive Modelle für solche dynamischen Tarife. Genauer gesagt besteht darin unser Kerngeschäft als Stromanbieter:

STROMDAO geht dynamisch voran – mit dem GrünStromBonus

Mit dem Corrently GrünstromIndex bieten wir schon seit einiger Zeit ein Instrument an, das über ein leicht verständliches Ampelmodell anzeigt, wann regional in welchem Ausmaß Strom aus erneuerbaren Quellen verfügbar ist: ein klares Signal, das sich auch in einen ereignisvariablen Tarif umsetzen lässt – den GrünstromBonus. Über diesen Tarif belohnen wir den bewussten Letztverbraucher dafür, dass er Strom dann verbraucht, wenn ausreichend Energie aus erneuerbaren Quellen verfügbar ist. Über unser Portal kann jeder Kunde seinen aktuellen Verbrauch und seinen Bonus einsehen – zudem stehen die Daten des GrünstromIndex auch via API zur Verfügung und können so für Energiemanagement-Systeme genutzt werden. Gerade in letzter Zeit sind dabei viele spannende Anwendungen entstanden, über die wir euch zu gegebener Zeit natürlich berichten werden.

UND MIT DEM EAF!

Mit dem Energy Application Framework haben wir auch eine Lösung für Stadtwerke und Energieversorger entwickelt, um dynamische Tarife ohne großen Aufwand implementieren zu können. So bleibt mehr Zeit für das Produktdesign und das EAF kümmert sich um die technische Seite.

Und die Daten?

Natürlich ist es auch für uns die Idealsituation, wenn beim Letztverbraucher ein Smart Meter installiert ist. Als ESA stehen wir dabei gerne beratend zur Seite. Doch auch Haushalte mit „dummen“ digitalen Stromzählen müssen nicht verzweifeln. Diese lassen sich nämlich oft „smart“ machen. Alles, was dazu notwendig ist, ist ein Dongle, der die Daten des Zählers ausliest, und ein Internetzugang via WLAN. Wir kooperieren dabei mit der Firma PowerFox, deren PowerOpti-Module auf eine Vielzahl von existierenden digitalen Stromzählern aufsetzen und diese so smart machen.

Bereit für mehr Dynamik?

Jetzt interessiert uns natürlich eure Meinung. Werdet ihr dynamische Stromtarife nutzen? Habt ihr dazu schon Angebote von euren Stromanbietern erhalten? Was würdet ihr euch genau wünschen? Und wenn ihr auf der Stromanbieter-Seite unterwegs seid: Einige eurer Kollegen setzen schon auf unsere Expertise, um dynamische Stromtarife umzusetzen. Vielleicht können wir euch auch unterstützen? Sprechen wir doch mal drüber!